METAVITAL GmbH

Allgemeine Nutzungsbedingungen

DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN („NUTZUNGSBEDINGUNGEN“) GELTEN FÜR SÄMTLICHE LEISTUNGEN DER METAVITAL® GmbH, Tannenhof 47, 22397 Hamburg („MV“) ALS ANBIETER GEGENÜBER DEM IM AUFTRAG BEZEICHNETEN UNTERNEHMEN („NUTZER“) ALS NUTZER DER APPLIKATION.

DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN WERDEN MIT ABSCHLUSS DES VERTRAGS ZUR ÜBERLASSUNG DER APPLIKATION ZWISCHEN MV UND DEM NUTZER FÜR DIESEN VERINDLICH. DAS GILT AUCH DANN, WENN DIE APPLIKATION DEM NUTZER VORINSTALLIERT AUF DURCH MV ÜBERLASSENER HARDWARE ÜBERLASSEN WIRD.

DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ERGÄNZEN DIE AVRB. IM FALLE VON WIDERSPRÜCHEN ZWISCHEN DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND DEN AVRB GEHEN DIE BESTIMMUNGEN DIESER NUTZUNGSBEDINGUNGEN VOR. SOWEIT HIERIN NICHTS ABWEICHENDES BESTIMMT IST, GELTEN DIE AVRB AUCH HINSICHTLICH DER ÜBERLASSUNG DER APPLIKATION UNEINGESCHRÄNKT.

WICHTIGER HINWEIS: DIE VORSCHRIFTEN DIESER NUTZUNGSBEDINUNGEN SIND HINSICHTLICH DER DEM NUTZER ERLAUBTEN BZW. VERBOTENEN NUTZUNGSHANDLUNGEN FÜR JEDE NATÜRLICHE PERSON BINDEND, DIE MIT WISSEN UND WOLLEN DES NUTZERS ZUGANG ZU DER APPLIKATION BZW. DERJENIGEN HARDWARE ERHÄLT, AUF WELCHER DIE APPLIKATION SEITENS MV VORINSTALLIERT WORDEN IST. IM FALLE SCHULDHAFTER VERSTÖSSE SOLCHER NATÜRLICHEN PERSONEN GEGEN DIE HIERUNTER EINGERÄUMTEN NUTZUNGSRECHTE KÖNNEN MV UNMITTELBARE ANSPRÜCHE GEGENÜBER DIESEN NATÜRLICHEN PERSONEN AUS DEM URHEBERRECHT ZUSTEHEN.

NUTZER UND MV WERDEN HIERIN EINZELN AUCH ALS „PARTEI“ ODER GEMEINSAM ALS DIE „PARTEIEN“ BEZEICHNET.

§ 1 Definitionen

(1) „Applikation“ bezeichnet die von MV entwickelte und dem Nutzer zur Nutzung nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen überlassene Applikation „METAVITAL Transmitter Software (TS Human)“.

(2) „Auftrag“ bezeichnet die Vereinbarung der Parteien, die MV zur Bereitstellung der Applikation und den Nutzer zur Einhaltung der in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Sorgfalts- und Verhaltenspflichten verpflichtet.

(3) „AVRB“ bezeichnet die Allgemeinen Verkaufs- und Reparaturbedingungen der MV, wenn für den entsprechenden Auftrag vereinbart; sofern in einem Auftrag andere Allgemeine Geschäftsbedingungen der MV als die AVRB vereinbart worden sind, sind Verweise auf die AVRB für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen als Verweise auf diese anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen.

(4) „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie alle anwendbaren Gesetze der Mitgliedsstaaten der EU zur Umsetzung und Implementierung der DS-GVO in das jeweils nationale Recht oder sonstige anwendbare gesetzliche Regelungen anderer Staaten zum Datenschutz, je nachdem welche(s) dieser Gesetze für die Vertragsbeziehung der Parteien anwendbar ist bzw. sind.

(5) „Dokumentation“ bezeichnet die Nutzungshinweise für die Applikation, welche MV dem Nutzer als Teil der Spezifikationen (wie in den AVRB definiert) bereitstellt.

(6) „Geistiges Eigentum“ bezeichnet sämtliche gewerblichen Schutzrechte, Schutzrechtsanmeldungen, Urheberrechte und das Know-how der Parteien sowie sämtliche sonstigen Rechte des geistigen Eigentums, die eine der Parteien gleich unter welcher Rechtsordnung für sich beanspruchen kann.

(7) „Inhalt“ bezeichnet die Informationen und Dokumente, die in der Applikation bereits enthalten sind oder dem Nutzer im Rahmen der Nutzung der Applikation zur Verfügung gestellt werden.

(8) „MV Technologien“ bezeichnet alle der MV gehörenden Technologien (einschließlich Software, Produkte, Prozesse, Benutzeroberflächen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Techniken, Designs und andere materielle oder immaterielle technische Materialien oder Informationen), die MV dem Nutzer im Rahmen der Bereitstellung der Applikation bereitstellt oder zugänglich macht.

(9) „Nutzerdaten“ sind alle Daten, Informationen oder Materialien, die der Nutzer mittels der Applikation verarbeitet oder in die Applikation eingibt, mit Ausnahme von Inhalten und MV Technologien.

(10) „Open Source Software“ bezeichnet kostenfrei verfügbare Software, für die Lizenzbestimmungen oder sonstige Nutzungsvereinbarungen („Open Source Lizenzen“) gelten, nach denen im Falle einer Bearbeitung und/oder Verbreitung dieser Software eine Verpflichtung besteht, (a) den Quellcode dieser Software oder einer Bearbeitung dieser Software Dritten zugänglich zu machen, oder (b) Dritten die weitere Bearbeitung dieser Software oder einer Bearbeitung dieser Software zu gestatten, oder (c) Hinweise und/oder Informationen zu den einschlägigen Open Source Lizenzen erteilt werden müssen. Folgende, nicht abschließende Aufzählung enthält Open Source Lizenzen im vorstehenden Sinne: (a) die Lesser General Public License, Version 2.0, (b) die Apache License, Version 2.0, (c) die MIT License.

(11) „Vertragsschluss“ bezeichnet das Datum, an dem die Parteien ihre auf Abschluss eines Auftrags gerichteten Willenserklärungen abgeben.

(12) „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die (a) von einer Partei (dem „Informationsinhaber“) der anderen Partei (dem „Informationsempfänger“) in irgendeiner Form offenbart werden, die (b) als vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Art und der Umstände der Offenlegung offenkundig als vertraulich zu betrachten sind. Vertrauliche Informationen sind unter anderem die Dokumentation, die Preise von MV und geistiges Eigentum der Parteien einschließlich, bis zum Marktstart, dem Nutzer angekündigter Erweiterungen, Anpassungen oder sonstiger Weiterentwicklungen der Applikation. Unbeschadet des Vorstehenden sind als vertrauliche Informationen nicht solche Informationen anzusehen, die: (a) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der Informationsempfänger eine Verpflichtung gegenüber dem Informationsinhaber verletzt; (b) dem Informationsempfänger vor ihrer Offenlegung durch den Informationsinhaber bekannt waren; (c) von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit empfangen wurden; oder (d) von dem Informationsempfänger unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen des Informationsinhabers entwickelt wurden.

§ 2 Funktionsumfang, Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

(1) Funktionsumfang. Bei der Applikation handelt es sich um ein Diagnostik- und Therapiesystem wie im Einzelnen in der Dokumentation beschrieben. Die Applikation darf ausschließlich unter Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen eingesetzt werden. Die Applikation kann unter update.metavital.eu, deren Unterseiten und, im Ermessen von MV, ggf. weiteren Domains zur Nutzung als Desktop-Applikation heruntergeladen werden, oder MV stellt dem Nutzer die Applikation vorinstalliert auf von MV erworbener oder zur Nutzung auf Zeit überlassener Hardware zur Verfügung. Nach erfolgter Registrierung erhält der Nutzer ein eigenes Benutzerkonto. In jedem Benutzerkonto befinden sich einige von MV vorinstallierte Inhalte, Tools und Features.

(2) Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkung. MV gewährt dem Nutzer hiermit, vorbehaltlich der im Auftrag ggfs. geregelten Verfügbarkeit, das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite Recht, die Applikation in dem nachfolgend beschriebenen Umfang zu nutzen: Der Nutzer darf die Applikation einschließlich der Inhalte in dem für den Einsatz gemäß der Dokumentation erforderlichen Umfang dauerhaft auf der im Auftrag vereinbarten Anzahl von Geräten sowie flüchtig im Arbeitsspeicher der von dem Nutzer berechtigterweise eingesetzten Geräte vervielfältigen, einschließlich, jeweils soweit erforderlich, des Ladens, Anzeigens, Ablaufenlassens, Übertragens oder Speicherns der Applikation. Die vorstehenden Rechte werden dem Nutzer grundsätzlich dauerhaft eingeräumt; hat der Nutzer die Applikation oder ein Gerät, auf welchem die Applikation vorinstalliert ist, von MV lediglich für einen begrenzten Zeitraum erhalten, sind allerdings auch die Nutzungsrechte auf diesen begrenzten Nutzungszeitraum beschränkt und erlöschen mit dessen Beendigung (gleich aus welchem Grund). Alle Rechte, die dem Nutzer nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben MV vorbehalten.  Die Nutzungsrechte nach diesem § 2(2) und insbesondere die Einschränkungen nach § 2(3) gelten nicht für den Einsatz von Open Source Software, soweit die betreffende Open Source Lizenz abweichende Nutzungsrechte gewährt. Insoweit sind allein die Open Source Lizenzen maßgeblich für den Umfang der dem Nutzer eingeräumten Nutzungsrechte.

(3) Einschränkungen. Der Nutzer darf und wird nicht: (a) die Applikation lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, vertreiben oder anderweitig kommerziell nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen, sofern dem Nutzer dies nicht ausdrücklich unter diesen Nutzungsbedingungen oder sonst durch MV gestattet ist; (b) die Applikation bearbeiten oder abgeleitete Werke basierend auf der Applikation herstellen oder das geistige Eigentum von MV an der Applikation verletzen; (c) Internet-Links zu der Applikation erstellen; (d) mittels Reverse Engineering oder in sonstiger Weise auf die Applikation zugreifen, um: (i) ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu der Applikation aufzubauen; (ii) ein Produkt unter Verwendung ähnlicher Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Applikation zu erstellen; oder (iii) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Applikation zu kopieren; (e) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges oder unerlaubtes Material in die Applikation hochladen oder darin speichern; (f) Material, das Viren, Würmer, Trojaner, Spam oder anderen schädlichen Computercode, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, in die Applikation hochladen oder darin speichern; oder (g) die Applikation unter Verletzung der Einsatzzwecke gemäß § 2(1) oder sonstigen geltenden Rechts, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Datenschutzgesetze, verwenden. Die vorstehenden Einschränkungen gelten entsprechend für die Inhalte.

(4) Sperrung der Applikation. MV kann mit Benachrichtigung an den Nutzer dessen Zugriff auf die Applikation sperren, wenn MV vernünftigerweise zu dem Schluss kommt, dass dessen Instanz der Applikation oder ein bestimmtes Benutzerkonto unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verwendet wird und hierdurch für MV, deren Kunden oder sonstige Dritte ein unmittelbarer Schaden verursacht wird. In dem außergewöhnlichen Fall, dass MV den Zugriff auf die Applikation sperrt, wird MV (a) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Sperrung auf den betreffenden Teil oder die betroffenen Benutzerkonten der Applikation zu beschränken, (b) mit dem Nutzer zusammenarbeiten, um die Probleme zu lösen, die eine solche Sperrung verursachen, und (c) dem gesperrten Nutzer bzw. einzelnen von dem Nutzer in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen zur Nutzung der Applikation befugten natürlichen Personen gegebenenfalls umgehend ein neues Benutzerkonto zur Verfügung stellen, um auf die Applikation zuzugreifen. Der Nutzer erkennt an, dass MV unter den in diesem § 2(4) beschriebenen Umständen für die Beschränkung des Zugriffs auf die Applikation nicht haftbar gemacht werden kann.


§ 3 Allgemeine Leistungspflichten des Nutzers

(1) Nutzung der Applikation. Der Nutzer: (a) ist verantwortlich für alle Aktivitäten, die unter seinem Benutzerkonto stattfinden, und für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und der Dokumentation durch alle von ihm zur Nutzung der Applikation befugten natürlichen Personen; (b) wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf oder die Nutzung der Applikation zu verhindern; und (c) wird die Applikation nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation, den Nutzungsbedingungen und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen.

(2) Meldung von Fehlern. Der Nutzer wird MV Fehler, gleich ob es sich bei diesen Fehlern um Mängel handelt oder nicht, unter Angabe der nachfolgenden Informationen melden: (a) in welchem Modul der Applikation trat der Fehler auf; (b) die Arbeitsschritte, im Zuge derer der Fehler aufgetreten ist bzw. die den Fehler verursacht haben; (c) die Beschreibung des Fehlers mittels Screenshots, Protokollen oder ähnlicher Hinweise; (d) Tag und Uhrzeit der Fehlerfeststellung; (e) Angabe zur Reproduzierbarkeit (Ja/Nein). Der Nutzer wird MV bei der Fehlerbehandlung beispielsweise durch die Übermittlung von Testfällen und/oder Testdaten, das Bereitstellen von Fehlerprotokollen, Screen-Shots etc. unterstützen, die MV beim Nutzer über die bei der Fehlermeldung bereitgestellten Informationen hinaus anfragt. Die Vorschriften der AVRB betreffend die Gewährleistung und etwa seitens MV abgegebene Garantien, einschließlich der Vorschriften zur Haftung und Verjährung, sowie die Möglichkeiten des Nutzers, einen Reparaturauftrag bei MV einzureichen, bleiben im Übrigen unberührt.

(3) Verantwortlichkeit für Nutzerdaten. Der Nutzer ist für alle Nutzerdaten verantwortlich, die er oder von ihm zur Nutzung der Applikation befugte natürliche Personen in der Applikation verarbeitet bzw. verarbeiten. Insbesondere liegt es in der alleinigen Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass Nutzerdaten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen erhoben und verarbeitet werden. MV überprüft die Nutzerdaten nicht auf ihre Richtigkeit.

(4) Geheimhaltung von Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten bzw. von ihm selbst erstellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Kennwort ist in regelmäßigen Abständen zu ändern. Bei einem Missbrauch oder Verlust des Passworts oder einem entsprechenden Verdacht ist der Nutzer verpflichtet, MV dies per E-Mail an support@metavital.eu unverzüglich mitzuteilen.

(5) Einhaltung von Gesetzen. Der Nutzer ist allein verantwortlich und erklärt sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wie auch immer bezeichnet, in Bezug auf die Nutzung und den Zugang zu der Applikation einzuhalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften der USA und anderer Länder betreffend den (Re-)Export von Software, technischen Daten und Informationen oder Derivaten dieser Software oder technischen Daten und Informationen aus anderen Ländern. Der Nutzer wird nicht in einem Land unter einem US-Embargo oder unter Verstoß gegen US-Exportgesetze oder -bestimmungen auf die Applikation zugreifen oder diese nutzen.

(6) Entschädigung. Der Nutzer wird MV, die mit MV verbundenen Unternehmen sowie die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Anwälte und Vertreter der MV von sämtlichen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, die sich (a) aus einem Anspruch eines Dritten ergeben, der behauptet, dass die Nutzerdaten seine Rechte an geistigem Eigentum verletzen, oder (b) aus einer Verletzung von Gesetzen und/oder Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzgesetze oder Gesetze im Zusammenhang mit Exportkontrollen, oder (c) aus einem unbefugten Zugriff Dritter auf die Applikation ergeben. In diesem Fall behält sich MV jedoch das Recht vor, den Zugriff des Nutzers auf die Applikation zu sperren, wenn dies erforderlich ist, um die eigenen oder die berechtigten Interessen anderer Kunden zu wahren. Die Rechte und Rechtsmittel, die MV gemäß diesem § 3(6) gewährt werden, gelten nur, wenn der Nutzer zumindest fahrlässig gehandelt hat. Im Falle einer Freistellungsverpflichtung nach diesem § 3(6) wird MV: (a) den Nutzer unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch zu informieren, (b) dem Nutzer die alleinige Kontrolle über dessen Verteidigung und zur Beilegung der Streitigkeit zu gewähren und (c) dem Nutzer auf dessen Kosten alle verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Allgemeine Leistungspflichten von MV

Die allgemeinen Leistungspflichten von MV richten sich nach den Festlegungen des Auftrags, der Dokumentation und den AVRB.

§ 5 Gewährleistung; Rechtsmängel; Haftung

(1) Gewährleistung. MV gewährleistet, dass die Applikation bei bestimmungsgemäßer Nutzung den im Auftrag vereinbarten Spezifikationen (wie in den AVRB definiert), ferner den objektiven Anforderungen an die gelieferte Ware entspricht. Zeigt sich eine Funktionseinschränkung, wird MV nach eigenem Ermessen diese entweder beseitigen oder aber die Applikation neu bereitstellen. Die Beseitigung kann insbesondere in der Bereitstellung eines Patches, Updates oder Upgrades für die Applikation bestehen, welches die Funktionseinschränkung nicht enthält. Schlägt die Beseitigung fehl, kann der Nutzer nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder, bei wesentlichen Funktionseinschränkungen, den betreffenden Auftrag kündigen bzw. sein Rücktrittsrecht ausüben. Von einem Fehlschlagen der Beseitigung ist nur und erst dann auszugehen, wenn der Nutzer MV in Anzahl und Umfang angemessene Möglichkeiten eingeräumt hat, Nacherfüllung zu leisten, und dem Nutzer weitere Versuche der Beseitigung einer Funktionseinschränkung nicht zumutbar sind. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit weiterer Beseitigungsversuche ist insbesondere zu berücksichtigen, ob MV bereits eine Umgehungslösung (Workaround) bereitgestellt oder eingerichtet hat, welche die Auswirkungen der Funktionseinschränkung wesentlich einschränkt. Im Übrigen bleibt § 8 der AVRB unberührt.

(2) Rechtsmängel. Im Falle einer von MV zu vertretenden Verletzung des geistigen Eigentums Dritter durch die unter einem Auftrag bereitgestellte Applikation kann MV nach eigener Wahl entweder auf eigene Kosten ein für die im betreffenden Auftrag vereinbarte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht zugunsten des Nutzers erwerben oder die betreffende Leistung ohne oder nur mit für den Nutzer zumutbaren Auswirkungen auf deren Funktionen so ändern oder neu erbringen, dass kein geistiges Eigentum Dritter mehr verletzt wird.

(3) Ansprüche Dritter. Erhält der Nutzer Kenntnis davon, dass ein Dritter behauptet, die Überlassung und/oder Nutzung der Applikation der MV verletze geistiges Eigentum dieses oder eines sonstigen Dritten, wird der Nutzer MV hierüber unverzüglich unterrichten. In einem solchen Fall wird MV, soweit möglich, die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten übernehmen und versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Gewährleistungsansprüche des Nutzers wegen Rechtsmängeln bleiben unberührt.

(4) Haftung. Die Haftung von MV für Ansprüche des Nutzers nach diesen Nutzungsbedingungen, einschließlich Ansprüchen nach diesem § 5, ist nach Maßgabe der AVRB beschränkt.

§ 6 Geistiges Eigentum der Parteien; Vertraulichkeit

(1) Geistiges Eigentum der MV. Unbeschadet der Einräumung von Nutzungsrechten gemäß § 2 erwirbt der Nutzer keinerlei Rechte an geistigem Eigentum der MV oder Dritter, das MV für die Leistungserbringung, insbesondere die Bereitstellung der Applikation einschließlich Inhalten verwendet.

(2) Sorgfaltsmaßstab für den Umgang mit vertraulichen Informationen. Der Informationsempfänger wird hinsichtlich der vertraulichen Informationen des Informationsinhabers zumindest diese Sorgfalt walten lassen wie hinsichtlich eigener vertraulicher Informationen, jedoch keinesfalls eine geringere Sorgfalt anwenden als ein ordentlicher Kaufmann anwenden würde.

(3) Nutzungsbeschränkungen für vertrauliche Informationen. Der Informationsempfänger wird (a) die vertraulichen Informationen des Informationsinhabers ausschließlich zu den Zwecken und nur in der Weise nutzen, wie sie ihm unter dem Auftrag erlaubt ist, und (b) den Zugang zu vertraulichen Informationen des Informationsinhabers auf solche Mitarbeiter und Partner, gleich ob eigene oder solche von verbundenen Unternehmen oder zulässigerweise eingeschalteten Subunternehmern, beschränken, für die (i) die Kenntnis dieser vertraulichen Informationen notwendig zur Vertragserfüllung unter dem betreffenden Auftrag ist und die (ii) eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber dem Informationsempfänger eingegangen sind, die nicht weniger strikte Verpflichtungen enthält als diese Nutzungsbedingungen.

(4) Offenlegung vertraulicher Informationen aufgrund rechtlicher Verpflichtung. Der Informationsempfänger darf vertrauliche Informationen des Informationsinhabers gegenüber Dritten auch dann offenbaren, wenn er hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist. Der Informationsempfänger wird den Informationsinhaber in diesen Fällen nach Möglichkeit vorab über die bevorstehende Offenlegung informieren, um dem Informationsinhaber die Möglichkeit zu verschaffen, die Offenlegung auf eigene Kosten soweit als möglich zu verhindern.

(5) Dauer der Verpflichtung. Die vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarung nach § 6(2) bis (4) ist auf einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Überlassung der vertraulichen Informationen befristet.

(6) Verbesserungsvorschläge des Nutzers. Der Nutzer räumt MV ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unterlizenzierbares kostenfreies Nutzungsrecht an sämtlichem geistigen Eigentum des Nutzers ein, das MV in Form von Vorschlägen, Ideen, Empfehlungen, Change Requests, Aufforderungen zur Leistungserbringung oder sonstigen Verbesserungsvorschlägen (zusammen „Verbesserungsvorschläge“) für die oder im Rahmen der Leistungserbringung unter einem Auftrag durch den Nutzer oder im Auftrag des Nutzers durch einen Dritten überlassen, übermittelt oder sonst zugänglich gemacht wird. Verbesserungsvorschläge gelten nicht als vertrauliche Informationen. Dieser § 6(6) findet keine Anwendung, wenn und soweit der Nutzer oder ein von diesem beauftragter Dritter dies MV bei Überlassung, Übermittlung oder sonstiger Zugänglichmachung eines Verbesserungsvorschlags entsprechend schriftlich anzeigt.

§ 7Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Anwendbares Recht. Für diese Nutzungsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen MV und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, sowie solcher Vorschriften des deutschen Rechts, welche auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweisen.

(2) Gerichtsstand. Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von MV in Hamburg. Entsprechendes gilt, wenn der Nutzer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. MV ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(1) Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, ein Recht oder eine Bestimmung aus diesen Nutzungsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar, es sei denn, der Verzicht wird von dieser Partei ausdrücklich erklärt.

(2) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.